Impressum vom Hotel - Restaurant und dem Partyservice Glindenberger Hof bei Magdeburg und der A2


Impressum

und AGB´S


IMPRESSUM & AGB

Glindenberger Hof

Inhaber Mike Krebs

Geschäftsführung: Mike Krebs

Wolmirstedter Landstraße 3


wegen Umbenennung vorher Wolmirstedter Str.. 3

39326 Glindenberg

Tel.: +49 (0) 39201 707003

www.glindenbergerhof.de

E-Mail: glindenbergerhof@gmail.com 


RECHNUNGSABTEILUNG

Inka Krebs

39326 Glindenberg
Tel: 039201 707003
E-Mail: info@glindenbergerhof.de

 

Volksbank Magdeburg
BLZ: 81093274
KTO: 106112366


IBAN DE 28 8109 3274 0106 1123 66 
BIC GENODEF 1MD1
Inka Krebs


Finanzamt: Haldensleben
USt.-IdNr.: DE 31 697 5303
Steuernummer: 105 / 241/03244



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URHEBERRECHT

Die Rechte am Bildmaterial, liegen bei: Mike Krebs der Bitburger Braugruppe, Canstockphoto, IONOS,

GW Designe

so weit wie nichts anderes im zugehörigen Alltag vermerkt ist.

Inhaltlich Verantwortlicher gem. § 6 Mike Krebs

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zur Identifikation und Beschreibung der Produkte!

 

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Ich bin natürlich immer bereit, jedem, der mir gegenüber gesichert darlegen kann,

das er Rechte an Inhalten besitzt, Ihm diese zu gewähren.

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AGB Glindenberger Hof 

 

 

Tagungen oder Familienfeiern

Gebuchte Veranstaltungsräume stehen dem Vertragspartner nur zu den vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung bedarf der vorherigen Absprache mit dem Inhaber.

Der Inhaber haftet nicht für liegen gebliebene Sachen, Seminar unterlagen oder Präsentationsmaterial. Der Besteller von Räumlichkeiten ist verpflichtet, sämtliches von Ihm eingebrachte Verpackung und / oder Informationsmaterial auf eigene Kosten zu entfernen. Kommt der Besteller dem nicht nach, ist er verpflichtet, dem Inhaber die Entsorgungskosten nach dem jeweils gültigen Tarif zu erstatten.

 

 

Abbestellungen von Veranstaltungsräumen werden wie folgt berechnet:

Bis 90 Tage vor Veranstaltungstermin: kostenfrei

Unter 90 Tage vor Veranstaltungstermin

50% des entgangenen Umsatzes (Speisen und Getränke)

Grundlage hierfür ist der Durchschnitt vergangener Veranstaltung mit gleicher Personenanzahl. 

 

 

Der Inhaber ist zur Abrechnung der tatsächlichen Personenzahl berechtigt,

auch wenn diese über der ursprünglich gemeldeten Teilnehmerzahl liegt.

Zwei Wochen vor Veranstaltungstermin erbitten wir eine Anzahlung von 100% das Buffet.

 

Der Eigentümer tritt grundsätzlich nicht als Veranstalter bei Künstlerauftritten und Musikdarbietungen auf.

Veranstalter im Sinne der GEMA und somit zuständig für die ordnungsgemäße Abführung aller anfallenden GEMA-Gebühren sind die Auftraggeber der Künstler.

 

 

 

 

Geltungsbereich Hotel und Pension

 

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

 

Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung

 

1. Der Vertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft vom Kunden bestellt und durch das

Hotel zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.

2. Der Vertragsabschluss kann mündlich, schriftlich oder per Telefax erfolgen.

Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

Die Bestellung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen gesamtschuldnerisch einsteht.

Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.

Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.

 

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

 

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels oder Pension zu zahlen.

Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

3. Die vereinbarten Preise Schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieser

Umstand den vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % anheben.

4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträgliche Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.

Das Hotel ist berechtigt aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.

Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 10 % über dem jeweiligen Diskontsatz

der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

 

Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

 

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4. Statt Erfüllung bzw. anstatt des dem Hotel entstehenden Schadens kann das Hotel pauschale Stornogebühren in der nachfolgenden Höhe verlangen (jeweils in % des vereinbarten Unterkunftspreises):

     

 

   * bis zum 31. Tag vor Anreise oder Abreise = 10%

   * bis zum 21. Tag vor Anreise oder Abreise = 20%

   * bis zum 11. Tag vor Anreise oder Abreise = 40%

   * ab den 10. Tag = 80% der vereinbarten Leistungen.

   Beim Nichterscheinen des Gastes 100 % der vereinbarten Leistungen.

 

Bei einer Buchung per Email, Schriftlich oder Fax erkenne ich die AGB Automatisch an.

Wenn Ich nach der Buchungsbestätigung kein Einspruch eingelegt habe.

Bei Kurzfristigen Buchungen muss keine Schriftliche Buchung vorliegen.

Es reicht die Hinterlegung der TEL. Nummer oder der Kreditkartennummer.

 

Rücktritt des Hotels

 

1. Sofern ein Rücktritt des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grunde vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende

Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen,

z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;

das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung

den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit

gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.

ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.

4. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

 

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 17.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.

Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.

 

 

Mängel der Beherbergungsleistung

 

1. Der Beherbergungsbetrieb haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.

2. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht,

hat der Gast dem Inhaber des Beherbergungsbetriebes oder dessen Beauftragten

den Mangel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

 

Haftung des Hotels

 

1. Die vertragliche Haftung des Beherbergungs- Betriebs für Schäden, die nicht Körperschäden

sind und für die der Inhaber des Beherbergungsbetriebes oder dessen Erfüllungsgehilfen verantwortlich sind,

ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt,

soweit der Schaden nicht auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung beruht.

2. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis 

vom Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht ( § 703 BGB).

3. Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden

(z.B. Sportveranstaltungen, Theater – und Konzertbesuche, Ausstellungen u.s.w.)

und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

4. Jede weitere Haftung ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

5. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.

Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.

6. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.

Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

7. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt.

Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sind ausgeschlossen.

 

Verjährung

 

1. Vertragliche Ansprüche sowie Schadensersatz-Ansprüche aus dem Gastaufnahmevertrag verjähren in 2 Jahren.

Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen einer Verjährung von drei Jahren.

 

Schlussbestimmungen

 

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Abtrags Annahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels oder der Pension.

3. ausschließlich Gerichtsstand auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels oder Pension, sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

4. Es gilt deutsches Recht.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

 

 

Stand: 01. 01 2024

Bei einer Buchung per E-Mail, Schriftlich oder Fax erkenne ich die AGB Automatisch an.

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Bei Kurzfristigen Buchungen muss keine Schriftliche Buchung vorliegen.

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Veranstaltungen:

 


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